Regionale Erfahrung für Ihr Objekt
Sie brauchen eine fundierte Immobilienbewertung in Gelsenkirchen, Essen oder anderen Regionen von NRW? Genau die erhalten Sie von mir. Rechtssicher. Präzise. Mit mehr als 20 Jahren regionaler Branchen-Erfahrung.
Als Diplom-Sachverständiger und zertifizierter Immobiliengutachter
Streng im Qualitätsanspruch, locker im Ton: Als Ruhrgebietler lebe und liebe ich dieses Motto. Meine Arbeitsweise entspricht den hohen Anforderungen der Zertifizierungsstellen HypZert und DIAZert. So profitieren Sie von einem akkuraten Immobiliengutachten, das Ihnen Klarheit verschafft. Erfahren Sie durch mich, was Ihr Objekt wirklich wert ist.
Unterlagen zur Immobilienbewertung
Für Ihr Gutachten brauche ich eine Vielzahl an Unterlagen – vom Grundbuchauszug über die Flurkarte und Bauakte bis zum Kaufvertrag und Energieausweis. Doch keine Sorge: Ich unterstütze Sie bei der Beschaffung gegenüber Behörden.
Zahlreiche Recherchen sind für die Wertermittlung Ihrer Immobilie erforderlich – etwa zum Nachbarrecht, Denkmalschutz, Altlastenkataster, Bau- und Planungsrecht oder zu Erschließungsbeiträgen. Als Immobiliengutachter entlaste ich Sie von diesen Aufgaben. Sie können sich also ganz Ihrem Alltag widmen.
Immobilienarten
Ankaufsberatung
Der Immobilienkauf ist das vielleicht wichtigste Geschäft Ihres Lebens. Deshalb gilt: Nur nichts dem Zufall überlassen! Auf Wunsch stehe ich bei der Objektbesichtigung als Sachverständiger an Ihrer Seite. Dadurch verschaffen Sie sich direkt vor Ort einen konkreten Überblick über alle preisrelevanten Faktoren – von der Lage über die Ausstattung bis zum Zustand.
Ebenso prüfe ich für Sie sämtliche Objektunterlagen. Sie erfahren somit wesentlich mehr, als in einem üblichen Exposé steht – und vermeiden unangenehme Überraschungen. Treffen Sie mit meiner Unterstützung eine weitsichtige Kaufentscheidung.
Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Hierbei handelt es sich um den Preis, der sich zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem spezifischen Objekt voraussichtlich erzielen lässt. Als zertifizierter Immobiliengutachter berücksichtige ich dafür die Immobilienwertermittlungsverordnung und weitere Wertermittlungsrichtlinien.
Welche Verfahren zur Immobilienbewertung gibt es?
In den meisten Fällen nutze ich folgende Verfahren:
Vergleichswertverfahren:
Aus den Kaufpreisen ähnlicher Grundstücke leite
ich
den Bodenwert ab.
Ertragswertverfahren:
Hier ermittle ich den Wert eines Objekts anhand
seiner
regelmäßig erzielten Erträge.
Sachwertverfahren:
Aus der Differenz zwischen den realistischen
Neubaukosten
und dem Abnutzungswert ergibt sich der aktuelle Sachwert.
Wie läuft die die Beauftragung einer Immobilienbewertung ab?
Wie lange dauert die Erstellung des Immobiliengutachtens?
Das ist abhängig von individuellen Faktoren. Liegen alle erforderlichen Unterlagen schnell vor, erfolgt die Immobilienbewertung meist innerhalb von zwei Wochen.
Mein Tipp: Planen Sie eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, wenn Sie Unterlagen von Behörden selbst beschaffen möchten. So verzögert sich die Erstellung des Gutachtens nicht unnötig.
Wann ist eine professionelle Immobilienbewertung zwingend erforderlich?
In einigen Fällen können Gerichte, Banken oder das Finanzamt ein Immobiliengutachten verlangen, zum Beispiel:
Brauche ich ein Komplettgutachten oder genügt ein Kurzgutachten?
Möchten Sie das Gutachten gegenüber Gerichten, Behörden oder Banken verwenden, muss es vollständig sein. Ebenfalls empfehlenswert ist das Komplettgutachten bei sehr individuellen Immobilien, deren Wert sich aus zahlreichen besonderen Details ergibt.
Brauchen Sie als Käufer oder Verkäufer nur eine allgemeine Marktpreisschätzung, kann auch ein Kurzgutachten genügen. Es eignet sich allerdings nicht für eine fundierte Ermittlung des Verkehrswertes.
Lassen sich mit einem Immobiliengutachten Steuern sparen?
Ja, als Immobilienbesitzer können Sie es zum Beispiel von der Steuer absetzen.
Zudem lässt sich ein Gutachten heranziehen, um den niedrigeren gemeinen Wert einer Immobilie nachzuweisen. Der Hintergrund: Finanzämter berechnen die Erbschafts-, Schenkungs- und Grundsteuer für Immobilien nur eingeschränkt nach dem tatsächlichen Verkehrswert. Weisen Sie nach, dass der erhobene Wert durch das Finanzamt über dem realistischen Marktwert des Objekts liegt, verringert sich Ihre Steuerlast (§ 198 Bewertungsgesetz).
In welchen Regionen kann ich Christian Kik beauftragen?
Hauptsächlich erstelle ich Immobiliengutachten in Gelsenkirchen, Essen und der unmittelbaren Umgebung. Sie können mir jedoch in ganz NRW einen Auftrag erteilen.
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